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Schergen des NS-Systems

 

Aus authentischen Berichten kennen wir die Mentalität von Nazi-Henkern. Mordlust paarte sich bei ihnen oft mit der Liebe zum deutschen Schäferhund, dem Faible für die gepflegte Blumenrabatte und der Leidenschaft, nach der Arbeit in der Gaskammer im trauten Kreis zu musizieren. KZ-Arzt Josef Mengele streichelte die Kinder, bevor er sie mit der Viren- oder Evipanspritze mitten ins Herz tötete.

 

Edmund Bräuning

Zu den Schergen des NS-Systems zählt Edmund Bräuning, geboren am 2. Juli 1905 in Naumburg an der Saale, zweimal verheiratet, sechs Kinder. Im Dezember 1932 tritt er der SS und am 1. April 1933 der NSDAP bei. Vom 9. November 1940 bis zum 31. Oktober 1941 versieht er seinen Dienst im KZ Neuengamme und ab dem 1. November 1941 als Adjutant im KZ Auschwitz. Im Juli 1943 übernimmt er den seit Ende 1942 vakanten Posten als Lagerführer im Frauen-KZ Ravensbrück an.

Seit dem 1. Januar 1945 leitet der gelernte Kaufmann das Nebenlager Ohrdruf (Thüringen) vom KZ Buchenwald. Über die Haftbedingungen und die Tätigkeit von Edmund Bräuning schreibt Peter Schmidt 2004:

"Die Lebensbedingungen im KZ Ohrdruf verschlechterten sich von Woche zu Woche. Es gab wenig zu essen, kaum Ruhepausen und es wurde ständig geprügelt. Eine Tagesration für Stollenarbeiter bestand aus 250 g Brot, 25 g Margarine und knapp einem Liter dünne fleisch- und fettlose Rübensuppe. Anfangs wurden die Gefangenen mit LKW, Möbelwagen und Bussen zu den Baustellen im Jonastal gefahren. Später mussten sie laufen und mit der Kleinbahn fahren. Dort saßen sie in den Loren und krallten sich aneinander fest. Jeden Tag kamen Menschen auf diesen Transporten um. Sie fielen aus den Loren oder erfroren einfach. Ihre Bewacher waren SS-Männer aus der Ukraine, Ungarn, Rumänien und aus Deutschland. Angehörige der Landes-Baupionierbatallone 3 und 13, Technische Nothilfe und die Organisation Todt verrichteten hier ihren Dienst. Verantwortlich für das grenzenlose Leid der Häftlinge war aber SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Doktor Hans Kammler, der von Himmler als Chef des Baustabes eingesetzt wurde.

Anfang 1945 befanden sich mehr als 1000 dt. Zivilarbeiter und ca. 3000 SS- und Wehrmachtseinheiten im Lager und rund um Ohrdruf. Das Lager wurde jetzt als Außenlager S III von Buchenwald geführt. Ab Januar 1945 hieß der Kommandant des KZ Ohrdruf Edmund Bräuning. Er kam von Auschwitz über Ravensbrück nach Ohrdruf. Nach dem Krieg galt er als vermisst und konnte seiner Strafe entgehen. Der SS-Arzt Dr. Greunuß, der aus Buchenwald kam, war als Lagerarzt eingesetzt und befand wie Bräuning über Leben und Tod der Häftlinge. Greunuß wurde allerdings gefasst und verurteilt. Vor dem Untersuchungsausschuss antwortete er auf die Frage: "Welcher Prozentsatz der Insassen wurde getötet, während Sie in Ohrdruf anwesend waren?" Antwort: "Ungefähr 15 - 20 Prozent."

Ein anderer SS-Arzt spricht von über 33 Toten täglich. Man kann wohl davon ausgehen, dass im Zeitraum Anfang Oktober 1944 bis Ende März 1945, ca. 6000 - 7000 Häftlinge durch Entkräftung, Krankheit und Quälerei ums Leben kamen. Ein Teil der Toten wurde in der Umgebung des Nordlagers in Massengräbern bestattet. Andere wiederum transportierte die SS auf Lastkraftwagen nach Buchenwald, wo ihre Einäscherung erfolgte. Wie viele Häftlinge in der Schlussphase des Krieges noch liquidiert wurden, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Im Februar 1945 gingen drei Transporte mit insgesamt ca. 2900 völlig erschöpften Häftlingen ins Vernichtungslager nach Bergen-Belsen. .....

Gefangene, die während des Marsches verstarben, ließ man am Straßenrand liegen. Man kann davon ausgehen, dass fast 3000 Menschen in diesen Tagen umgebracht wurden. Vom 04.04. - 07.04.1945 trafen ungefähr 9900 Häftlinge aus dem Lager Ohrdruf im KZ Buchenwald ein."

"Ein GIs, der im April 1945 bei der Befreiung des Lagers in Ohrdruf dabei war, war Charles Thomas Payne, ein Großonkel von US-Präsident Barack Obama. Der damalige Gefreite hat den Anblick der Leichen auch 60 Jahre später nicht vergessen. In einem Zeitungsinterview erzählte er:

"Dann kamen wir zu dem Lager mit dem großen, hölzernen Tor und dem Stacheldrahtzaun. Zuvor an jenem Tag hatten die Wachen Gefangene zusammengetrieben und mit Maschinengewehren niedergemäht, nahe am Eingang des Lagers. Sie hielten alle ihre Trinktassen noch in den Händen, so, als ob man sie zum Essen gerufen hatte. Im Lager waren noch mehr Leichen, man hatte ihnen die Kleider ausgezogen und sie aufeinandergestapelt, zu großen Haufen. Sie waren verhungert. Ich hätte mir vorher so etwas nie vorstellen können."" (mdr)


 

"…. um eine feste Anstellung zu erhalten"

Gertrud Rabestein (1903-1974) aus Naumburg diente dem NS-System in krimineller Weise im KZ als Hundeführerin. Sie war nicht immer das Rabenaas von Ravensbrück. Einst arbeitete sie im Landgericht Naumburg als Reinigungskraft. Und davor war sie in verschiedenen Haushalten Aufwartefrau und Kranzbinderin. Mit Franz D. schloss sie die Ehe. Aus ihr ging ein Sohn hervor, die 1931 geschieden wurde. Im Mai 1933 tritt sie in Naumburg der NSDAP bei.

1938 bewirbt sich Rabestein als Mitarbeiterin in der Frauenabteilung im Gefängnis von Naumburg, kommt dann aber ab 15. Oktober 1938 im KZ Lichtenburg zum Einsatz. "Um die Anstellung im KZ-Lager habe sie sich lediglich beworben, um eine feste Anstellung zu erhalten", äußert sie 1948 vor Gericht. Außerdem war ihr, sagt sie (UT 270) weiter, nicht bekannt, daß hier politische Häftlinge interniert waren. Ihr Dienst habe darin bestanden, Aufsicht bei der Verteilung des Essens zu führen sowie die Arbeit der Häftlinge in der Gärtnerei und Wäscherei zu überwachen. In Lichtenburg steht sie der Bibelforscher-Gefangenenabteilung vor.

 

In Ravensbrück

Im Mai 1939 wird Gertrud Rabestein in das neu errichtete KZ Ravensbrück bei Fürstenberg versetzt. Wenige Tage nach ihrer Ankunft nimmt sie in Berlin-Hirschgarten ihren Diensthund in Empfang. "Als Hundeführerin sei sie dann zur Aufsicht von Außenarbeiten herangezogen worden und habe sich im Lager nur noch beim Essenempfang, bei der Befehlsausgabe, sowie bei der Abholung und Ablieferung von Häftlingen aufgehalten, desgleichen, wenn sie Nachtdienst zu versehen hatte. Sie habe niemals ihren Hund auf einen Häftling gehetzt [sagt sie vor Gericht], habe etwas derartiges auch von anderen Hundeführerinnen nicht gesehen oder erzählen gehört." (UT 270)

"Die Zeugin Mah. bekundet [1948 vor dem Landegericht Halle] unter Eid, dass sie seit 1937 im KZ und seit der Errichtung des Lagers in Ravensbrück bis Kriegsende letzterem angehörte, das sie die Zeit von 1939-1942 im Strafblock verbringen und fünf mal 25 Stockhiebe aushalten musste. Sie habe gesehen, dass die Angeklagte als Aufseherin bei der Außenarbeit ständig angetrieben und Häftlinge mit Füssen getreten und geschlagen habe. Auch den Hund habe die Angeklagte losgelassen und auf Häftlinge gehetzt. Die Angeklagte, die nur mit dem Hund und einer Hundepeitsche zu sehen war, habe sich auch durch hohes Fieber von Häftlingen nicht von ihrer Antreiberei abhalten lassen und habe ihre Rohheiten besonders an polnischen und jüdischen Häftlingen ausgelassen." (UT 271)

Eine Zeugin berichtet vor Gericht, "dass sie persönlich von der Angeklagten, die zu den gefühllosesten Aufseherin gehörte und unter anderen die Spitznamen "Mannweib", "Dragoner", "Rabenaas", "Schmelings Schatten", führte, viele Schläge erhalten habe." (UT 271)

"Sie habe aber [sagt Rabestein vor Gericht] die Häftlinge niemals aus den Betten geholt und habe ihnen niemals Strümpfe, die im Bett allerdings nicht getragen werden durften, heruntergezogen oder gar heruntergerissen." (UT 271)

Eine Zeugin die seit 1934 in Haft und von 1939 bis Kriegsende in Ravensbrück gefangen gehalten wurde berichtet:

"Diese [Rabestein] habe nicht nachgesehen, ob die Kleidung vorschriftsmäßig am Stuhl lag, sondern habe auch im Bett nachgesehen und wehe dem Häftling, der es wagte, sich durch Strümpfe oder ein sonstiges Kleidungsstück gegen Kälte zu schützen, er wurde gemeldet, nachdem ihm die Kleidungsstücke heruntergerissen wurden, und nach 4-5 Stunden Strafe stehen in der bitteren Kälte war durch 8 bis 14 Tage die Folge. Am Weihnachtsabend 1939 sei die Angeklagte nach Mitternacht erschienen und habe alle aus den Betten gejagt um festzustellen, ob die Häftlinge vorschriftsmäßig ohne besonderen Kälteschutz in den Betten lagen." (UT 272)

"Sie habe wohl bei Appellen oder bei der Arbeit [sagt sie] öfter einen Häftling an der Schulter gefasst und auf seinen Platz geschoben, aber misshandelt, in welcher Weise immer, habe sie keinen einzigen Häftling", äußert Gertrud Rabestein (UT 271) vor Gericht.

"Die Pianistin Ru., die in der Zeit von 1940-1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert war, gehörte zwar dem Block der Angeklagten nicht an, wohl aber eine Zeit lang dem Außenkommando, in welchem die Angeklagte die Aufsicht führte.

Die Zeugin bekundet einwandfrei, dass sie bemüht war, ihre vom Steine tragen blutigen Hände zu schonen und einmal einen Stein fallen liess, weil sie nicht fest zugriff. Da habe sich die Angeklagte auf sie gestürzt und zugeschlagen, bis die Zeugin am Boden lag. Die Zeugin habe ihre blutenden Hände vorgehalten, um eine Operationswunde am Kopf zu schützen, was von der Angeklagten als Abwehr bezeichnet und zum Anlass genommen wurde, die Prügelei fortzusetzen und Fußtritte hinzuzufügen. Da die Hände im Revier verbunden wurden, habe sie einige Wochen bis zur Heilung der Hände, andere Arbeit bekommen. Sie sei von der Angeklagten als "Mistschwein" und "Kommunistenhure" beschimpft worden." (UT 273)

 

Wieder in Naumburg

"Ende 1941 schied sie auf eigenen Wunsch, wie aus dem Dienstleistungszeugnis hervorgeht, aus dem Dienst des KZ Ravensbrück aus, um anschließend in der Haftanstalt Naumburg als Aufseherin eingestellt zu werden. Am 6.6.1942 wurde sie zur Oberwachtmeisterin auf Probe ernannt, am 1.8.1942 dem Strafgefängnis Magdeburg und am 19.10.1942 an das Strafgefängnis in Naumburg zurückversetzt. Ab 11. Januar 1943 hatte sie Dienst bei der Haftanstalt in Erfurt Dienst zu versehen, ab 1. Dezember 1943 neuerlich in Naumburg. Am 6.12.1943 wurde sie an das Gefängnis in Gommern abgeordnet, wo sie am 29. Februar 1944 abgelöst wurde, nachdem sie am 30. Januar 1944 zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt worden war. Die folgende Dienstzeit beim Strafgefängnis in Naumburg wurde durch eine 5-monatliche Abordnung zum Frauengefängnis in Heiligenstaft unterbrochen." (UT 269 f.)

 

Der Prozess in Halle

1948 wird der ehemaligen Blockleiterin Gertrud Rabestein, geboren am 5. Dezember 1903 in Naumburg, in Haft seit 1. Dezember 1947, von der Großen Strafkammer II des Landgerichts Halle (Saale) der Prozess gemacht. Rechtliche Grundlage ist der SMAD-Befehl 201/47 zur Entnazifizierung und vollständigen Säuberung aller öffentlichen Ämter und der Wirtschaft von aktiven Faschisten, Militaristen und Kriegsverbrechern vom 16. August 1947.

Rabestein wird vorgeworfen, die Mißhandlung von etwa zwanzig Häftlingen durch Meldung geringfügiger Verstöße gegen die Lagerordnung veranlaßt und entwischende Häftlinge durch Hunde eingefangen sowie der Bestrafung zugeführt zu haben. Am 31. August 1948 verurteilt sie das Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne Kontrollratsgesetzes 10 Artikel II 1 c zu lebenslänglicher Haft. Außerdem werden ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt. Zur Wiedergutmachung zieht das Gericht das gesamtes Vermögen von Gertrud Rabestein ein.

 

17. Juni

1953 kommt der Fall Rabestein in Halle (Saale) noch einmal an die Öffentlichkeit. Man "verwechselt" (?) beziehungsweise unterstellt der "faschistischen Aufwieglerin" Erna Dorn (verhaftet als Erna Gewald), die am 17. Juni 1953 aus dem Hallenser Gefängnis befreit wird, Teile ihrer Biographie. Nach einem rechtspolitisch fraglichen Prozess wird Erna Dorn am 1. Oktober 1953 als "Kommandeuse von Ravensbrück" hingerichtet.

Nach 1990 erregte der Fall Erna Dorn in Ostdeutschland grosse Aufmerksamkeit (Dietz Verlag, Die Zeit, Der Tagesspiegel, Deutschlandradio Kultur, Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Sachsen-Anhalt - siehe Quellenverzeichnis). "Der Prozess gegen die berüchtigte Hundeführerin von Ravensbrück, über den seinerzeit in der regionalen Presse in Halle zu lesen war, sollte wenige Jahre nach Kriegsende dem Legitimationsanspruch des entstehenden neuen politischen Systems [DDR] dienen", wertet 2006 Andre Gursky diese Ereignisse.

Gertrud Rabestein stirbt nach 26 Jahren Haft 1974 in Hoheneck.

 

1996

Das Landgericht Halle lehnt es in einem Rehabilitierungsverfahren am 15. Januar 1996 ab, das Urteil vom 31. August 1948 als rechtsstaatswidrig zu erklären. Darüber führt der Antragsteller beim Oberlandesgericht Naumburg Beschwerde, die am 26. März 1996 verworfen wird.

 

 

Christoph Dieckmann: "Der Fall Erna Dorn - Stephan Hermlin, die ‚SS-Kommandeuse' und der 17. Juni". Die Zeit, Hamburg, Nr. 25, 12. Juni 2003

Vor 50 Jahren. Erna Dorn, die angebliche "Kommandeuse von Ravensbrück", wird zum Tode verurteilt. Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 22. Juni 2003, 4.50 Uhr und 11:45 Uhr (Kalenderblatt)

Ein Rätsel bis zum Fallbeil. Verfaßt von TeamStasiopfer, E-Mail: 12.07.2003, 03:12 Uhr. http://www.stasiopfer.de/component/option,com_simpleboard/Itemid,
203/func,view/id,1057972354/view,flat/catid,4/

Erna Dorn und Gertrud Rabestein. Der Tagesspiegel, Berlin 21. Dezember 2006

Jens Ebert, Insa Eschebach (Herausgeber): "Die Kommandeuse" - Erna Dorn zwischen Nationalsozialismus und Kaltem Krieg. Dietz Verlag, Berlin 1994

Gursky, André: Gertrud Rabestein. Rekonstruktion einer politischen Justizentscheidung in der SBZ/DDR. In: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat (20), hrsg. vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin, Halle 2006, Seite 85 ff.

mdr. www.mdr.de: Das "Horror-Camp" von Ohrdruf, August 2009

Schäfer, Silke: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Fakultät I Geisteswissenschaften der Technischen U iversität Berlin, Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktorin der Philosophie. Februar 2002

Schmidt, Peter [: Zum Konzentrationslager Ohrdruf]. Thüringer Waldbote (Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf und die Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain, Luisenthal, Wölfis sowie das Amtsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft "Apfelstädtaue" mit den Gemeinden Georgenthal, Emleben, Herrenhof, Hohenkirchen und Petriroda), Jahrgang 14 (2004), Nr. 3 und folgende

[UT = Urteil Rabestein] Urteil in der Strafsache gegen die ehemalige Blockleiterin Gertrud Rabestein, geboren am 5.1.1903 in Naumburg, wohnhaft in Naumburg .... 31. August 1948. In: DDR-Jusitiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen. Band X. Die Verfahren Nr. 1523 - 1609 des Jahres 1948. Bearbeitet im Seminarium voor Strafrecht en Strafrechtspleging `Van Hamel` der Universität Amsterdam von Prof. Dr. C. F. Rüter unter Mitwirkung von L. Hekelaar Gombert und Dr. D. W. de Mildt, Amsterdam University Press 2007, K. G. Saur Verlag München 2007, Seite 267 ff.

Wittig, Christina: Mibrauchter Mythos. Zeit-Online, 25/1996, Seite 13

Autor:
Detlef Belau

Geschrieben: April 2005. Aktualisiert: 15. Oktober 2009
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