Schergen
des NS-Systems
Aus authentischen
Berichten kennen wir die Mentalität von Nazi-Henkern. Mordlust paarte
sich bei ihnen oft mit der Liebe zum deutschen Schäferhund, dem Faible
für die gepflegte Blumenrabatte und der Leidenschaft, nach der Arbeit
in der Gaskammer im trauten Kreis zu musizieren. KZ-Arzt Josef Mengele
streichelte die Kinder, bevor er sie mit der Viren- oder Evipanspritze
mitten ins Herz tötete.
Edmund
Bräuning
Zu den Schergen des
NS-Systems zählt Edmund Bräuning, geboren am 2. Juli 1905 in
Naumburg an der Saale, zweimal verheiratet, sechs Kinder. Im Dezember
1932 tritt er der SS und am 1. April 1933 der NSDAP bei. Vom 9. November
1940 bis zum 31. Oktober 1941 versieht er seinen Dienst im KZ Neuengamme
und ab dem 1. November 1941 als Adjutant im KZ Auschwitz. Im Juli 1943
übernimmt er den seit Ende 1942 vakanten Posten als Lagerführer
im Frauen-KZ Ravensbrück an.
Seit dem 1. Januar
1945 leitet der gelernte Kaufmann das Nebenlager Ohrdruf (Thüringen)
vom KZ Buchenwald. Über
die Haftbedingungen und die Tätigkeit von Edmund Bräuning schreibt
Peter Schmidt 2004:
"Die Lebensbedingungen
im KZ Ohrdruf verschlechterten sich von Woche zu Woche. Es gab wenig
zu essen, kaum Ruhepausen und es wurde ständig geprügelt.
Eine Tagesration für Stollenarbeiter
bestand aus 250 g Brot, 25 g Margarine und knapp einem Liter dünne
fleisch- und fettlose Rübensuppe. Anfangs wurden die Gefangenen
mit LKW, Möbelwagen und Bussen zu den Baustellen im Jonastal
gefahren. Später mussten sie laufen und mit der Kleinbahn fahren.
Dort saßen sie in den Loren und krallten sich aneinander fest.
Jeden Tag kamen Menschen auf diesen Transporten um. Sie fielen aus
den Loren oder erfroren einfach. Ihre Bewacher waren SS-Männer
aus der Ukraine, Ungarn, Rumänien und aus Deutschland. Angehörige
der Landes-Baupionierbatallone 3 und 13, Technische Nothilfe
und die Organisation Todt verrichteten hier ihren Dienst. Verantwortlich
für das grenzenlose Leid der Häftlinge war aber SS-Obergruppenführer
und General der Waffen-SS Doktor Hans Kammler, der von Himmler
als Chef des Baustabes eingesetzt wurde.
Anfang 1945 befanden
sich mehr als 1000 dt. Zivilarbeiter und ca. 3000 SS- und Wehrmachtseinheiten
im Lager und rund um Ohrdruf. Das Lager wurde jetzt als Außenlager
S III von Buchenwald geführt. Ab Januar 1945 hieß der Kommandant
des KZ Ohrdruf Edmund Bräuning. Er kam von Auschwitz über
Ravensbrück nach Ohrdruf. Nach dem Krieg galt er als vermisst
und konnte seiner Strafe entgehen. Der SS-Arzt Dr. Greunuß,
der aus Buchenwald kam, war als Lagerarzt eingesetzt und befand wie
Bräuning über Leben und Tod der Häftlinge. Greunuß
wurde allerdings gefasst und verurteilt. Vor dem Untersuchungsausschuss
antwortete er auf die Frage: "Welcher Prozentsatz der Insassen
wurde getötet, während Sie in Ohrdruf anwesend waren?"
Antwort: "Ungefähr 15 - 20 Prozent."
Ein anderer SS-Arzt
spricht von über 33 Toten täglich. Man kann wohl davon ausgehen,
dass im Zeitraum Anfang Oktober 1944 bis Ende März 1945, ca.
6000 - 7000 Häftlinge durch Entkräftung, Krankheit und Quälerei
ums Leben kamen. Ein Teil der Toten wurde in der Umgebung des Nordlagers
in Massengräbern bestattet. Andere wiederum transportierte die
SS auf Lastkraftwagen nach Buchenwald, wo ihre Einäscherung erfolgte.
Wie viele Häftlinge in der Schlussphase des Krieges noch liquidiert
wurden, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Im Februar 1945 gingen drei
Transporte mit insgesamt ca. 2900 völlig erschöpften Häftlingen
ins Vernichtungslager nach Bergen-Belsen. .....
Gefangene, die
während des Marsches verstarben, ließ man am Straßenrand
liegen. Man kann davon ausgehen, dass fast 3000 Menschen in diesen
Tagen umgebracht wurden. Vom 04.04. - 07.04.1945 trafen ungefähr
9900 Häftlinge aus dem Lager Ohrdruf im KZ Buchenwald ein."
"Ein GIs, der
im April 1945 bei der Befreiung des Lagers in Ohrdruf dabei war, war Charles
Thomas Payne, ein Großonkel von US-Präsident Barack Obama.
Der damalige Gefreite hat den Anblick der Leichen auch 60 Jahre später
nicht vergessen. In einem Zeitungsinterview erzählte er:
"Dann kamen
wir zu dem Lager mit dem großen, hölzernen Tor und dem
Stacheldrahtzaun. Zuvor an jenem Tag hatten die Wachen Gefangene zusammengetrieben
und mit Maschinengewehren niedergemäht, nahe am Eingang des Lagers.
Sie hielten alle ihre Trinktassen noch in den Händen, so, als
ob man sie zum Essen gerufen hatte. Im Lager waren noch mehr Leichen,
man hatte ihnen die Kleider ausgezogen und sie aufeinandergestapelt,
zu großen Haufen. Sie waren verhungert. Ich hätte mir vorher
so etwas nie vorstellen können."" (mdr)
"
. um
eine feste Anstellung zu erhalten"
Gertrud Rabestein
(1903-1974) aus Naumburg diente dem NS-System in krimineller Weise im
KZ als Hundeführerin. Sie war nicht immer das Rabenaas von Ravensbrück.
Einst arbeitete sie im Landgericht Naumburg als Reinigungskraft. Und davor
war sie in verschiedenen Haushalten Aufwartefrau und Kranzbinderin. Mit
Franz D. schloss sie die Ehe. Aus ihr ging ein Sohn hervor, die 1931 geschieden
wurde. Im Mai 1933 tritt sie in Naumburg der NSDAP bei.
1938 bewirbt sich
Rabestein als Mitarbeiterin in der Frauenabteilung im Gefängnis von
Naumburg, kommt dann aber ab 15. Oktober 1938 im KZ Lichtenburg zum
Einsatz. "Um die Anstellung im KZ-Lager habe sie sich lediglich beworben,
um eine feste Anstellung zu erhalten", äußert sie 1948
vor Gericht. Außerdem war ihr, sagt sie (UT 270) weiter, nicht
bekannt, daß hier politische Häftlinge interniert waren. Ihr
Dienst habe darin bestanden, Aufsicht bei der Verteilung des Essens zu
führen sowie die Arbeit der Häftlinge in der Gärtnerei
und Wäscherei zu überwachen. In Lichtenburg steht sie der Bibelforscher-Gefangenenabteilung
vor.
In Ravensbrück
Im Mai 1939 wird Gertrud
Rabestein in das neu errichtete KZ Ravensbrück bei Fürstenberg
versetzt. Wenige
Tage nach ihrer Ankunft nimmt sie in Berlin-Hirschgarten ihren Diensthund
in Empfang. "Als Hundeführerin sei sie dann zur Aufsicht von
Außenarbeiten herangezogen worden und habe sich im Lager nur noch
beim Essenempfang, bei der Befehlsausgabe, sowie bei der Abholung und
Ablieferung von Häftlingen aufgehalten, desgleichen, wenn sie Nachtdienst
zu versehen hatte. Sie habe niemals ihren Hund auf einen Häftling
gehetzt [sagt sie vor Gericht], habe etwas derartiges auch von anderen
Hundeführerinnen nicht gesehen oder erzählen gehört." (UT 270)
"Die Zeugin
Mah. bekundet [1948 vor dem Landegericht Halle] unter Eid, dass sie
seit 1937 im KZ und seit der Errichtung des Lagers in Ravensbrück
bis Kriegsende letzterem angehörte, das sie die Zeit von 1939-1942
im Strafblock verbringen und fünf mal 25 Stockhiebe aushalten
musste. Sie habe gesehen, dass die Angeklagte als Aufseherin bei der
Außenarbeit ständig angetrieben und Häftlinge mit
Füssen getreten und geschlagen habe. Auch den Hund habe die Angeklagte
losgelassen und auf Häftlinge gehetzt. Die Angeklagte, die nur
mit dem Hund und einer Hundepeitsche zu sehen war, habe sich auch
durch hohes Fieber von Häftlingen nicht von ihrer Antreiberei
abhalten lassen und habe ihre Rohheiten besonders an polnischen und
jüdischen Häftlingen ausgelassen." (UT 271)
Eine Zeugin berichtet
vor Gericht, "dass sie persönlich von der Angeklagten, die
zu den gefühllosesten Aufseherin gehörte und unter anderen
die Spitznamen "Mannweib", "Dragoner", "Rabenaas",
"Schmelings Schatten", führte, viele Schläge erhalten
habe." (UT 271)
"Sie habe aber
[sagt Rabestein vor Gericht] die Häftlinge niemals aus den Betten
geholt und habe ihnen niemals Strümpfe, die im Bett allerdings nicht
getragen werden durften, heruntergezogen oder gar heruntergerissen." (UT 271)
Eine Zeugin die seit
1934 in Haft und von 1939 bis Kriegsende in Ravensbrück gefangen
gehalten wurde berichtet:
"Diese [Rabestein]
habe nicht nachgesehen, ob die Kleidung vorschriftsmäßig
am Stuhl lag, sondern habe auch im Bett nachgesehen und wehe dem Häftling,
der es wagte, sich durch Strümpfe oder ein sonstiges Kleidungsstück
gegen Kälte zu schützen, er wurde gemeldet, nachdem ihm
die Kleidungsstücke heruntergerissen wurden, und nach 4-5 Stunden
Strafe stehen in der bitteren Kälte war durch 8 bis 14 Tage die
Folge. Am Weihnachtsabend 1939 sei die Angeklagte nach Mitternacht
erschienen und habe alle aus den Betten gejagt um festzustellen, ob
die Häftlinge vorschriftsmäßig ohne besonderen Kälteschutz
in den Betten lagen." (UT 272)
"Sie habe wohl
bei Appellen oder bei der Arbeit [sagt sie] öfter einen Häftling
an der Schulter gefasst und auf seinen Platz geschoben, aber misshandelt,
in welcher Weise immer, habe sie keinen einzigen Häftling",
äußert Gertrud Rabestein (UT 271) vor Gericht.
"Die Pianistin
Ru., die in der Zeit von 1940-1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert
war, gehörte zwar dem Block der Angeklagten nicht an, wohl aber
eine Zeit lang dem Außenkommando, in welchem die Angeklagte
die Aufsicht führte.
Die Zeugin bekundet
einwandfrei, dass sie bemüht war, ihre vom Steine tragen blutigen
Hände zu schonen und einmal einen Stein fallen liess, weil sie
nicht fest zugriff. Da habe sich die Angeklagte auf sie gestürzt
und zugeschlagen, bis die Zeugin am Boden lag. Die Zeugin habe ihre
blutenden Hände vorgehalten, um eine Operationswunde am Kopf
zu schützen, was von der Angeklagten als Abwehr bezeichnet und
zum Anlass genommen wurde, die Prügelei fortzusetzen und Fußtritte
hinzuzufügen. Da die Hände im Revier verbunden wurden, habe
sie einige Wochen bis zur Heilung der Hände, andere Arbeit bekommen.
Sie sei von der Angeklagten als "Mistschwein" und "Kommunistenhure"
beschimpft worden." (UT 273)
Wieder in Naumburg
"Ende 1941 schied
sie auf eigenen Wunsch, wie aus dem Dienstleistungszeugnis hervorgeht,
aus dem Dienst des KZ Ravensbrück aus, um anschließend in der
Haftanstalt Naumburg als Aufseherin eingestellt zu werden. Am 6.6.1942
wurde sie zur Oberwachtmeisterin auf Probe ernannt, am 1.8.1942 dem Strafgefängnis
Magdeburg und am 19.10.1942 an das Strafgefängnis in Naumburg zurückversetzt.
Ab 11. Januar 1943 hatte sie Dienst bei der Haftanstalt in Erfurt
Dienst zu versehen, ab 1. Dezember 1943 neuerlich in Naumburg. Am 6.12.1943
wurde sie an das Gefängnis in Gommern abgeordnet, wo sie am 29. Februar
1944 abgelöst wurde, nachdem sie am 30. Januar 1944 zur Beamtin
auf Lebenszeit ernannt worden war. Die folgende Dienstzeit beim Strafgefängnis
in Naumburg wurde durch eine 5-monatliche Abordnung zum Frauengefängnis
in Heiligenstaft unterbrochen." (UT 269 f.)
Der Prozess in Halle
1948 wird der ehemaligen
Blockleiterin Gertrud Rabestein, geboren am 5. Dezember 1903 in Naumburg,
in Haft seit 1. Dezember 1947, von der Großen Strafkammer II
des Landgerichts Halle (Saale) der Prozess gemacht. Rechtliche Grundlage
ist der SMAD-Befehl 201/47 zur Entnazifizierung und vollständigen
Säuberung aller öffentlichen Ämter und der Wirtschaft von
aktiven Faschisten, Militaristen und Kriegsverbrechern vom 16. August
1947.
Rabestein wird vorgeworfen,
die Mißhandlung von etwa zwanzig Häftlingen durch Meldung geringfügiger
Verstöße gegen die Lagerordnung veranlaßt und entwischende
Häftlinge durch Hunde eingefangen sowie der Bestrafung zugeführt
zu haben. Am 31. August 1948 verurteilt sie das Gericht wegen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit im Sinne Kontrollratsgesetzes 10 Artikel
II 1 c zu lebenslänglicher Haft. Außerdem werden ihr die
bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt. Zur Wiedergutmachung
zieht das Gericht das gesamtes Vermögen von Gertrud Rabestein ein.
17. Juni
1953 kommt der Fall
Rabestein in Halle (Saale) noch einmal an die Öffentlichkeit.
Man "verwechselt"
(?) beziehungsweise unterstellt der "faschistischen Aufwieglerin"
Erna Dorn (verhaftet als Erna Gewald), die am 17. Juni 1953
aus dem Hallenser Gefängnis befreit wird, Teile ihrer Biographie.
Nach einem
rechtspolitisch fraglichen Prozess wird Erna Dorn am 1. Oktober 1953
als "Kommandeuse von Ravensbrück" hingerichtet.
Nach 1990 erregte
der Fall Erna Dorn in Ostdeutschland grosse Aufmerksamkeit (Dietz
Verlag, Die Zeit, Der Tagesspiegel, Deutschlandradio Kultur,
Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR Sachsen-Anhalt - siehe Quellenverzeichnis). "Der
Prozess gegen die berüchtigte Hundeführerin von Ravensbrück,
über den seinerzeit in der regionalen Presse in Halle zu lesen war,
sollte wenige Jahre nach Kriegsende dem Legitimationsanspruch des entstehenden
neuen politischen Systems [DDR] dienen", wertet 2006 Andre Gursky
diese Ereignisse.
Gertrud Rabestein
stirbt nach 26 Jahren Haft 1974 in Hoheneck.
1996
Das Landgericht Halle
lehnt es in einem Rehabilitierungsverfahren am 15. Januar 1996 ab,
das Urteil vom 31. August 1948 als rechtsstaatswidrig zu erklären.
Darüber
führt der Antragsteller beim Oberlandesgericht Naumburg Beschwerde,
die am 26. März 1996 verworfen wird.
Christoph Dieckmann:
"Der Fall Erna Dorn - Stephan Hermlin, die SS-Kommandeuse'
und der 17. Juni". Die Zeit, Hamburg, Nr. 25, 12. Juni 2003
Vor 50 Jahren. Erna
Dorn, die angebliche "Kommandeuse von Ravensbrück", wird
zum Tode verurteilt. Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 22. Juni 2003,
4.50 Uhr und 11:45 Uhr (Kalenderblatt)
Ein Rätsel bis
zum Fallbeil. Verfaßt von TeamStasiopfer, E-Mail: 12.07.2003, 03:12 Uhr.
http://www.stasiopfer.de/component/option,com_simpleboard/Itemid,
203/func,view/id,1057972354/view,flat/catid,4/
Erna Dorn und Gertrud
Rabestein. Der Tagesspiegel, Berlin 21. Dezember 2006
Jens Ebert, Insa Eschebach
(Herausgeber): "Die Kommandeuse" - Erna Dorn zwischen Nationalsozialismus
und Kaltem Krieg. Dietz Verlag, Berlin 1994
Gursky, André:
Gertrud Rabestein. Rekonstruktion einer politischen Justizentscheidung
in der SBZ/DDR. In: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat (20),
hrsg. vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin,
Halle 2006, Seite 85 ff.
mdr. www.mdr.de: Das
"Horror-Camp" von Ohrdruf, August 2009
Schäfer, Silke:
Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager
Ravensbrück. Fakultät I Geisteswissenschaften der Technischen
U iversität Berlin, Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades
Doktorin der Philosophie. Februar 2002
Schmidt, Peter [:
Zum Konzentrationslager Ohrdruf]. Thüringer Waldbote (Amtsblatt für
die Stadt Ohrdruf und die Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain, Luisenthal,
Wölfis sowie das Amtsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft "Apfelstädtaue"
mit den Gemeinden Georgenthal, Emleben, Herrenhof, Hohenkirchen und Petriroda),
Jahrgang 14 (2004), Nr. 3 und folgende
[UT = Urteil
Rabestein] Urteil in der Strafsache gegen die ehemalige Blockleiterin
Gertrud Rabestein, geboren am 5.1.1903 in Naumburg, wohnhaft in Naumburg
.... 31. August 1948. In: DDR-Jusitiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher
Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen. Band
X. Die Verfahren Nr. 1523 - 1609 des Jahres 1948. Bearbeitet im Seminarium
voor Strafrecht en Strafrechtspleging `Van Hamel` der Universität
Amsterdam von Prof. Dr. C. F. Rüter unter Mitwirkung von L. Hekelaar
Gombert und Dr. D. W. de Mildt, Amsterdam University Press 2007, K. G.
Saur Verlag München 2007, Seite 267 ff.
Wittig, Christina:
Mibrauchter Mythos. Zeit-Online, 25/1996, Seite 13
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