Der Preußische
Minister des Inneren [Hermann Göhring] schreibt am 19. September
1933 zur Nachprüfung der gemäß § 1 der Notverordnung
vom 28. Februar 1933 erlassenen Schutzhaftanordnung in einem
Schnellbrief an die Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten und
Staatspolizei (Stapo):
"Im Zuge
der zu veranlassenden Maßnahmen wird insbesondere eine Überprüfung
aller Schutzhaftsachen notwendig sein, wenn nicht durch vorzeitige
Überlastung der Konzentrationslager und sonstigen Gefangenenanstalten
mit politisch unbedeutenden Persönlichkeiten und die damit verbundene
Überinanspruchnahme der zuständigen Dienststellen durch
Schreibarbeit die erforderliche Bewegungsfreiheit der Polizeibehörden
im entscheidenden Zeitpunkt Schaden leiden soll. Ich habe feststellen
müssen, dass in zahlreichen Fällen Schutzhaft angeordnet
worden ist, obwohl, weder der zugrunde liegende Tatbestand, noch die
objektive Gefährlichkeit der in Haft genommenen Personen ein
derartiges Einschreiten erfordert hätte."
Preußische Minister
des Inneren. Berlin, den 19. September 1933. Nr. II G 1946/19.9.33. Schnellbrief.
Nachprüfung der gemäß § 1 der Notverordnung vom 28.
Februar 1933 erlassenen Schutzhaftordnung. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt,
Merseburg, C 48 Ie, Nr. 1187
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