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Zur Geschichte
der Erwerbslosigkeit, Arbeitslosenversorgung und -vermittlung
in Naumburg an der Saale

 

1881

Nach einer Erhebung zum Stichtag 1. April 1881 durch den Arbeitergeberverein Concordia in Mainz beträgt die tägliche Arbeitszeit in Naumburg (Saale) für Bauarbeiter 10 ½, für Tischler, Schlosser, Fabrikarbeiter und Taglöhner 12 und für Schneider 14 Stunden. Der Wochenlohn beträgt für Bauarbeiter 15 (Poliere), 12 (Gesellen) und 9 (Handlanger) Mark. Tischler erhalten 13 ½, Schlosser, Schneider Gartenarbeiter 12, Fabrikarbeiter 15, Schumacher 9 ½ und Tagelöhner 9 Mark.

 

12. Juli
In
der Stadt ereignete sich der dritte Selbstmord in vierzehn Tagen. Diesmal ist nicht ein Familienzwist die Ursache, sondern eine wirtschaftliche Notlage, die einen Handwerker in Verzweiflung trieb. Er nahm sich das Leben durch Erhängen, weil er die öffentlichen Sozialkassen nicht belasten wollte. Seine Frau liegt bereits seit einem ¾ Jahr wegen einer Krankheit darnieder und er war 8 Wochen ohne Arbeit. "Gänzlich ohne Mittel und nicht mehr im Stande durch ehrliche Arbeit sein Brot zu verdienen, legte er, da sein Ehrgefühl ihn davon abhielt, um öffentliche Unterstützung zu bitten, Hand an sein Leben und hinterläßt eine schwer kranke Frau, die der steten Hilfe bedarf, und die unverschuldet ins Elend geraten ist." (Suizid)

 

1889

12. Juni
In Naumburg streiken 300 Maurer. Sie fordern 30 Pfennig statt bisher 27 Pfennig Stundenlohn und die Reduzierung der Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden. Die Arbeitgeber lehnen die Forderung ab.

 

2. März 1898
Die Maurer in Naumburg streiken für 35 Pfennig Stundenlohn (bisher 27 bis 33 Pfennig). Am 5. März werden italienische Arbeiter als Streikbrecher eingesetzt. Es kommt zu Rempeleien. Die Presse bezeichnet Louis Knauer (SPD) als "Haupträdelsführer".

 

1907


Bauarbeiterstreik. Schwierigkeiten beim Bau der Klinik Grüneisen. Italienische Fremdarbeiter werden als Streikbrecher eingesetzt. Es kam zu tätlichen Auseinandersetzungen und einen Gerichtsprozess.

Tischlerstreik über 9 Wochen.

 

1910

 

17. Oktober
Der Landrat des Kreises Naumburg, Hellmuth Carl Ernst August Freiherr von Schele, erörtert abends im großen Ratskellersaal mit den städtischen Körperschaften und Behörden, der Geistlichkeit, Frauenvereinen, Unternehmern und Vertretern der Arbeiter die Einführung eines Arbeitnachweises. Wanderarbeiter, Frauen (Hauspersonal) und einheimische Arbeiter sollen bei Bedarf Arbeit vermittelt bekommen. Bisher nahm dies im gewissen Umfang die Herberge zur Heimat (Neuengüter) wahr. Mit Einrichtung des Arbeitsnachweises will man die Landflucht aus dem Kreisgebiet verhindern oder zumindestens eindämmen. Die Leitung soll ein paritätischer, aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzter Ausschuss übernehmen.

 

1911

 

Steinmetzstreik. Naumburger erhalten Unterstützung durch Berufskollegen aus Norwegen und Schweden.

 

1913


Emil Kraatz lehnt eine Arbeitslosenversicherung durch die Stadt mit der Begründung ab:

"Will man also eine Arbeitslosenversicherung wirklich einführen, so darf das, um die Landflucht nicht noch weiter zu begünstigen, nur vom Staate wegen geschehen."

 

1918

 

13. November
Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Die Regierung verkündet sie als Teil der Demobilmachung. Sie verpflichtet die Gemeinden eine Erwerbslosenfürsorge aufzubauen. Die Kosten dafür übernehmen das Reich mit 6/12, die Länder mit 4/12 und die Gemeinden mit 2/12 Anteil an der Gesamtsumme. Entgegen des verkündeten Vorsatzes nur als Übergangsregelung zu gelten, blieb diese Verordnung mit einer Vielzahl von Änderungen bis zu ihrer Ablösung durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) am 1. Oktober 1927 in Kraft.

 

5. Dezember
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: Aufbau der ersten kommunalen institutionalisierten Erwerbslosenfürsorge.
Der Öffentliche Arbeitsnachweis für Männer befindet sich im Büro Neuengüter 16 und der Öffentliche Arbeitsnachweis für Frauen in Seilergasse 6/10. Es sind dies praktisch die ersten Arbeitsämter Naumburgs. Arbeitslose Männer erhalten zirka 3,30 bis 4,00 RM. Frauen 2,00 bis 2,50 RM pro Tag. Für jedes nichtvolljährige Kind gibt es einen Zuschlag von 1,00 RM pro Tag. - Der ortsübliche Tageslohn für Arbeiter beträgt zirka 3,50 RM.

 

1919

 

Produktive Erwerbslosenfürsorge durch Einsatz der Arbeitslosen bei Notstandsarbeiten

 

1920

 

Mai bis Oktober
Wie ein Feuerschweif (Pfarrer Ritzhaupt) zieht die Neue Schar tanzend, singend und schwingend durch Franken und Thüringen. Es war vielleicht die originellste und kreativste Arbeitsloseninitiative, die Deutschland je gesehen hat.

 

1921

 

"                                    Jena, den 13. Juni 1921
Werte Genossen!
Für Montag, den 20. Juni haben auf Beschluss des Reichsausschusses in allen Orten Erwerbslosendemonstrationen stattzufinden. Die Züge werden vor das Rathaus und an den Sitz des Gewerkschaftskartells geführt, deren Vertreter öffentlich zu einer Erklärung gezwungen werden müssen, was sie zur Verwirklichung der 10 Forderungen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (A.D.G.B.) zu tun gedenken, vor den Demonstranten haben die Erwerbslosenräte das Arbeitslosenelend eingehend zu behandeln.

Mit revolutionärem Gruß. Die Kreisleitung.
Im Auftrag gezeichnet Wolf.
Stempel: Erwerbslosenzentrale Grossthüringen, Sitz Jena."


1922

"Im Februar 1922 war der große Eisenbahnerstreik in dem die KPD führend war. Auch in Naumburg fanden große Arbeiterdemonstrationen statt, bei denen die Eisenbahner und Postler in Uniform demonstrierten. Mit Ausnahme von Lippert [Buchdruckerei], List und Sieling [Buchdruckerei und Zeitungsherausgeber] streikten alle Betriebe in Naumburg." (Wallbaum 7)

 

22. Juli
Arbeitsnachweisgesetz.
Das Arbeitsnachweisamt als städtische Behörde sammelt die Arbeitsnachweise. - Die Leitung des Amtes - Öffentlicher Arbeitsnachweis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 (heute Kramerplatz) - übernimmt ein Verwaltungsausschuss. Der besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und zu je drei Vertretern der Unternehmer und der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabhängigen. Die Beisitzer bestellt die Stadt.

 

1923

 

6. März
„Die Stadtverordnetensitzung am Dienstag [6. März 1923], die nach einer einleitenden geheimen Beratung bis 10 Uhr dauerte, erhielt ihr besonders Gepräge durch die Beratung der Arbeitslosenfrage. Die auch in Naumburg stark bemerkbar gewordene Not der Arbeitslosen hatte den starken Andrang zum Zuhörerraum bewirkt … “, heißt es in einem Bericht.

 

22. März
Krisensitzung der Stadtverordnetenversammlung:

"Zu viele Arbeitslose in der Stadt".

Die Naturalien für die Existenz der Arbeitslosen können durch den Stadtrat nicht mehr erbracht werden. Der Magistrat plant die Bürger zu Freiwilligen Opfern heranzuziehen.

 

Mai
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Pflasterung Neidschützer Straße, Herstellung des Flemminger Weges auf einer Länge von 400 Metern und Bau-maßnahmen am Moritzplatz durch Arbeitslose

 

13. September
Antrag der Gewerkschaft an den Magistrat. Die Stadt stellt 30 Millionen Mark (Inflation) für Fälle besonderer Not bereit. Ein Stadtrat teilt mit, dass es Arbeitslose gibt, die schon über ein Jahr keine Arbeit mehr haben. Die Stadt ist an ihrer Leistungsgrenze angekommen. Sie soll, so lautet ein Vorschlag, die Lebensmittel zu ermäßigten Preisen mit der Landwirtschaft vereinbaren.

 

Oktober
Pflichtarbeit. Die Stadt macht ihre Erwerbslosen-Unterstützung von einer Arbeitsleistung der Betroffenen abhängig. Ihre Beschäftigung erfolgt vor allem bei Bau- und Verschönerungsarbeiten - sogenannte Notstandsarbeiten, z. B. die Pflasterung Neidschützer Straße.

 

15. Oktober 1923
Mittelaufbringungs-Verordnung. Die Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge für die krankenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Arbeitgeber übernehmen diese je zur Hälfte des Beitrags, deren Summe zunächst auf 20 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags festgeschrieben war. Für die Gemeinde verbleibt ein Kostenanteil von etwa 1/5.
Die Lohn- und Gehaltsabhängigen erhalten mehr Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Den Arbeitsnachweis verwaltet die Stadt. Es besteht noch kein Benutzungszwang und keine Meldepflicht.

 

1926

 

    

Erwerbslosigkeit in Naumburg an der Saale
15. Juni 1926

 

 

Haupt-
unterstützungs-
empfänger

Zuschlags-
empfänger
Notstands-
arbeiter
    
   Gesamt ["Arbeitsamtsbezirk"]
795
1024
87
   davon Naumburg
563
677
70
    
    

Bericht über die Nachprüfung der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge beim Arbeitsnachweis Naumburg, Regierungsbezirk Merseburg.Naumburg, den 15. Juni 1926

 

 

21. November
Gesetz über eine Krisenfürsorge für Erwerbslose. Die Langzeitarbeitslosen erhalten nach der 52. Woche zeitlich unbegrenzt Krisenunterstützung. Finanziert wird zu ¾ vom Reich und zu ¼ von den Gemeinden.

 

1927


16. Juli
Der Reichstag beschließt das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG). Die Pflichtversicherung soll die Erwerbslosen-Fürsorge der Gemeinden ablösen (Entkommunalisierung). Die Arbeitsämter der Kommunen und der Länder werden in die neue Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingegliedert. Auf allen drei Ebenen bestehen Selbstverwaltungsorgane. In ihnen sind Unternehmer, Lohn- und Gehaltsabhängige und die Kommune vertreten.

Das deutsche Arbeitslosen-Unterstützungssystem war dreigliedrig strukturiert. Zunächst erhielten Versicherte, die erwerbslos wurden, höchstens 26 Wochen lang Arbeitslosenunterstützung. Die Kosten trägt das Reich. Dazu kamen Familienzuschläge für ihre engsten Angehörigen. Nach Ablauf der Frist gibt es im Fall der Bedürftigkeit erst 26, später auf 52 Wochen erhöht, Krisenfürsorge. Sie wird ebenfalls zentralstaatlich finanziert. Erst danach sank der Betreffende auf das Niveau der Wohlfahrtsunterstützung herab. Die Kosten hierfür mussten die Gemeinden aufbringen.

 

1928

 

22. August
Unternehmer wollen Verbesserung der Krisenunterstützung verhindern!


 

Die Unternehmerverbände an den Reichsarbeitsminister.

22. August 1928


"Sehr geehrter Herr Minister!

Wir entnehmen der Tagespresse Mitteilungen, wonach innerhalb der Reichsregierung die Absicht besteht, aus Anlaß der bekannten Beschlüsse über den Bau des Panzerkreuzers weitere sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen … [Es]…. sind aber auch nicht nur von seiten der Unternehmer, sondern auch der Behörden, wie des Reichsarbeitsministeriums selbst aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus auf die ernsten wirtschaftlichen, finanziellen und nicht zuletzt auch

arbeitsmoralischen Bedenken

hingewiesen worden, die gegen eine fortgesetzte Ausdehnung der Krisenfürsorge sprechen. Abgesehen davon, daß auf Grund vielfältiger statistisch erwiesener Erfahrungen

die Selbstverantwortung

und damit das in erster Reihe zu fördernde Streben, sich selbst um Arbeitsgelegenheiten zu bemühen, für den Erwerbslosen in bedenklichem Umfange herabgemindert werden muß,
halten sich die unterzeichneten Verbände auch für verpflichtet, auf die ernsten finanziellen Bedenken hinzuweisen ..."


Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Reichsverband der Deutschen Industrie

Deutscher Industrie- und Handelstag [Unternehmerverbände]

 

 

3. August 1927
Eintrag der Devoli-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Naumburg in das Handelsregister beim Amtsgericht Naumburg unter der Nummer 81. Durch die Devoli würde der "hiesige Arbeitsmarkt" "günstig beeinflusst werden" (Ein Besuch bei der Devoli. In: "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 19. November 1927) Ende 1927 zählt die Firma im Spechsart immerhin 85 Angestellte, deren Monatsgehälter zwischen beachtlichen 400 bis 2 400 Reichsmark liegen. Im März 1928 meldet das Unternehmen Konkurs an.

 

1929



3 186 Arbeitslose im Arbeitsamtsbezirk Naumburg

Im März steht die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vor dem Zusammenbruch. Wären nicht ein Bankenkonsortium mit einem Kredit eingesprungen, dann hätten die Beiträge noch für ganze 800 000 Empfänger ausgereicht.


1930


30. Januar
Arbeitsamtsbezirk Naumburg registriert 1930 einen Höchststand von 3 229 Arbeitslosen. Im Stadtgebiet 1 739, in Bad Kösen 272, in Freyburg 258.

Die Stadtverordneten lehnen trotz großer Not ausgesteuerter Arbeitsloser den Antrag von Karl Marien (SPD) ab, ihren einstigen Beschluss auf kostenlose Gewährung von einem Zentner Kartoffeln und zwei Zentnern Kohlen einzuhalten. Auch eine einmalige Ausschüttung in Höhe von 15 000 oder 5 000 Reichsmark findet im Stadtparlament keine Mehrheit.

 

5. März und 6. März
Aufruf der Zentralkomitees der Kommunistischen Parteien Deutschlands, Frankreichs und Englands vom 5. März 1930 zum "Massensturm gegen den Hunger!". Der 6. März soll ein Welterwerbslosentag werden. In Halle-Ammedorf kommt es zwischen den Organisatoren von der KPD, dem Erwerbslosenausschuss und der Polizei zu harten Auseinandersetzungen.

 

27. März
Im Streit um die Erhöhung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung zerbricht die Große Koalition (SPD, Zentrum, DVP, DDP). Mit dem Kabinett Müller tritt die letzte demokratisch legitimierte Regierung der Weimarer Republik zurück.

 

Übersichten zu Naumburg

  
  

 

Brüningsche-Sparpolitik
Reichskanzler Brüning (30. März 1930 bis 1. Juni 1932) regiert mit drastischen Sparmaßnahmen im Sozial und -Haushaltsbereich, verbunden mit der Hoffnung auf die Vitalisierung der Selbstheilungskräfte des Marktes

 

26. Juli
Einen Monat nach Auflösung des Parlaments bestimmt die erste Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände: Steuererhöhungen sowie Leistungskürzungen im Bereich der Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

 

26. Juli (Sonnabend) und 3. August
Fest der Arbeit in Naumburg a. S..
Sportwettkämpfe, Kulturveranstaltungen, Tanz - gemeinsam vorbereitet von SPD- und KPD-Ortsgruppe

 

26. Juli bis 27. Juli
Fest der Arbeit vom 26. Juli bis 3. August und14. Bezirksfest des 4. Bezirks im 5. Kreis des Arbeiter- Turn- und Sportbundes in Naumburg an der Saale

 

20. November
Beschluss der Stadtverordneten über die Einführung der Bürgersteuer zur Finanzierung des Ausgleichsbetrags für den Unterhalt der Wohlfahrtserwerblosen

 

1. Dezember
Die 1. Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen erhöht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 6,5 Prozent.

 

1931

 

31. Januar
Der Maurer Ernst H. leistet vom 31. November 1930 bis Januar 1931 nicht angemeldete Arbeit. Gleichzeitig bezog er 98,50 Mark Unterstützung. Das Amtsgericht Naumburg verurteilt ihn deshalb zu einem Monat Gefängnis.

 

Frühjahr 1931
Vom Naumburger Arbeiter-Turn-und-Sportverein, zusammengeschlossen im VfL. 88, wirbt der bürgerliche Fußballclub 05 sechs Spieler ab. Einflußreiche Mitglieder des neuen Vereins verschaffen ihnen Arbeit.

 

5. Juni
Mit der 2. Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen erfolgt die Kürzung der Gehälter der Beamten und Angestellten, die Senkung der Renten für Invaliden und Kriegsgeschädigte und die Senkung der Unterstützungssätze für Arbeitslose um 6,3 bis 14,3 Prozent (siehe 1  2).

Einführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes. Als Träger im Bereich der Forst- und Bauwirtschaft, der sozialen Betreuung und Armenspeisung, dürfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts auftreten. Diese erhält pro Wochentag und Arbeitsdienstpflichtigen einen Unkostenzuschuss für Verpflegung, Unterkunft und kulturelle Betreuung in Höhe von 2 RM. Der Teilnehmer erhält daraus täglich 0,30 RM Taschengeld. Die Kosten für Arbeitsgeräte usw. fallen dem Träger zu. Dauer der Maßnahme zwischen 20 und 40 Wochen. Die Teilnehmer sind unfall- und sozialversichert.

 

6. Oktober 1931
Eine weitere Notverordnung senkt den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung von 26 auf 20 Wochen.

 

1932

 

Februar
Ein Maurer verdient in der Zeit von November 1931 bis Januar 1932 98 Mark an der Sozialhilfe vorbei. Er will damit Schulden beim Arbeitgeber abzahlen. Strafe: Ein Monat Gefängnis.

 

1. März

 

 

Aus öffentlichen Geldern betreute Personen
in Naumburg 1931 und am 1. März 1932

 

Arbeitslosenunterstützung                   2367               972
Krisenunterstützungsempfänger          1260               835
Wohlfahrtserwerbslose                        2436              3548
sonstige Hilfeempfänger                       504                745
Kleinrentner                                          434                384
Sozialrentner                                        834                690
Kriegsversehrte und -hinterbliebene    5334              5216

Summe                                             13169             12390

Anteil an der Gesamtbevölkerung
[%]                42,73             39,90

 

 

31. Mai
Auf 1 000 Einwohner meldet Naumburg 50,4, Magdeburg 56,8, Weißenfels 87,5 (Spitzenreiter in Sachsen), Halle 57,2, Erfurt 54,1, Halberstadt 56,4, Mühlhausen 79,2, Zeitz 77,5, Nordhausen 41,8 und Merseburg 79,3 Wohlfahrtserwerbslose.

 

14. Juni
Die Struktur und das Niveau der drei Leistungssysteme werden aneinander "angeglichen". Als Initialleistung bei Verlust der Arbeit wird nunmehr nur noch längstens 6 Wochen Arbeitslosengeld gezahlt. Dies reduziert die Zahl der Anspruchsberechtigten gewaltig. Die Krisenunterstützung senkt man auf das Niveau der Wohlfahrtsunterstützung ab. Die Sätze für die Wohlfahrtsunterstützung fallen um 15 Prozent und die Renten der Kriegs- und Arbeitsinvalidität sowie der Witwen und Waisen um 15 bis 20 Prozent.

 

23. Juni
Stadtverordnetensitzung. Heftige Auseinandersetzungen übere die Unterstützung der Arbeitslosen. Erwerbslose können oft ihre Miete nicht zahlen, sagt Stadtverordneter Rößling (KPD). - Die SPD beantragt die Herabsetzung der Unterstützungssätze für Wohlfahrtserwerblose aufzuheben. Die kommunistischen Abgeordneten möchten die Streichung der Beschlusses, wonach die Wohlfahrtserwerblosen einen Teil der Kosten für Schuhreparaturen und Arzneimittel selbst tragen müssen. Der Antrag wird gegen die Stimmen von SPD, KPD und NSDAP abgelehnt. Beschlossen wird: Die Stadt übernimmt die Kosten für Schuhreparaturen zu 60 Prozent und für Arzneimittel zu 85 Prozent Bei Nebenarbeiten wird ein Drittel des Einkommens nicht auf die Unterstützung angerechnet.

 

6. Juli
Demonstration von SPD, KPD und Gewerkschaften gegen Entdemokratisierung, Sozialabbau und Erwerbslosigkeit

 

23. Juli
Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD) im Sinne der Notverordnung

 

22. August
Stadtverordnetensitzung. Forderungen nach Zuschüssen für Miete, Schuhe, Kleidung und nach Abgabe eines kostenlosen Frühstücks und Mittagessens für schulpflichtige Kinder unterstützungsberechtigter Personen sowie nach kostenloser Gewährung von einem ½ Liter Milch werden abgelehnt.

 

        
Unterstützungssätze für Naumburger Arbeitslose
ab 22. August 1932 [pro Arbeitswoche]

 

Allein-
stehende

RM

mit 1
mit 2
mit 3
mit 4
mit 5
mit 6
und mehr
 
Unterstützungberechtigte
 
RM
RM
RM
RM
RM
RM
        
   neue Sätze
6,15
9,35
10,90
12,50
14,50
15,65
17,20
        
   alte Sätze
7,25
11,00
12,85
14,70
16,50
18,40
20,25
        

 

29. August
Mitteldeutscher Handwerkerbund:
"Andauernde Arbeitslosigkeit hat furchtbares Elend und bitterste Not in weiten Kreisen des Handwerks und Gewerbes hervorgerufen. Verzweiflung und Erregung greifen immer mehr Platz."

 

September
Ein Naumburger Arbeiter mit neun Kindern bezieht unberechtigt 57,82 RM Wohlfahrtsunterstützung. Er wird zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

 

Oktober
Freiwilliger Arbeitsdienst im Landjugendheim Eckartsberga 1932, Leiter Karl Hemprich (geboren 1887), möchte das
ein lebendiges Gemeinschaftswerk auf Grundlage eines kameradschaftlichen Wettbewerbs und guten Miteinanders entsteht. Er kombiniert die Massnahme mit Jugendpflege und Volksschularbeit. Die Jugendlichen erhalten Unterricht. Die Themenkomplexe lauten: "Der Mensch in der Heimat", "Der Mensch in der Wirtschaft" und "Die Lebensführung".

 

19. Oktober
Verordnung der Regierung Papen Erhöhung der Leistungssätze für die Arbeitslosen in Abhängigkeit von Familienstatus und Kinderzahl im Durchschnitt um 2 RM / Tag nach Familienstatus.

 

November
Naumburg-Grochlitz. Vierzig Arbeitswillige nehmen ihren
Freiwilligen Arbeitsdienst auf. Sie füllen die übel riechende Gerberlache am Grochlitzer Gries zu. Die Teilnehmer sind in den Wirtschaftsgebäuden der Artilleriekaserne in der Oststraße untergebracht.

 

1933

 

 

11. Februar
"Der Direktor des hiesigen Arbeitsamtes hat den Antrag gestellt, ab Montag um das Arbeitsamt [Nordstraße 13] eine Bannmeile zu schaffen, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern", berichtet Bürgermeister Roloff.

 

 

3. März
Einführung der Landhilfe durch Erlaß der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Jugendliche Arbeitslose können für sechs Monate zur Arbeit auf dem Lande verpflichtet werden.

 

1. April
Naumburger Markt gegen 20 Uhr:

" ...Der Jude habe die Arbeitslosigkeit gebracht ...",

ruft der Kreiskampfbundleiter des gewerblichen Mittelstandes Martin Schmidt Tausenden von Naumburgern zu.

 

1. Mai

Adolf Hitler verkündet in seiner Rede zum Tag der nationalen Arbeit auf dem Tempelhofer Feld (Berlin) die Einführung der Arbeitsdienstpflicht.

 

1. Juni
Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit. Sein Ziel ist die produktive Arbeitslosenfürsorge. Es besteht die Möglichkeit der Zwangsverpflichtung von Arbeitslosen. Verweigern sie sich, wird ihnen die Erwerbslosenunterstützung entzogen. Zwangsverpflichtete können weit ab vom Heimatort untergebracht werden. Das Gesetz umfasst Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, Steuervergünstigungen, die Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft (Abschaffung der Doppelverdiener-Familien) und die Förderung der Eheschließung.

 

16. Juni
Naumburg Stadtkreis: 6 352 Arbeitslose. Davon sind 2 leitende Angestellte, 843 einfache Angestellte, 5 373 Arbeiter und 134 Hausangestellte (laut Volks-, Berufs und Betriebszählung vom 16. Juni 1933).

 

22. August
Anordnung der Geheimen Staatspolizei an die Staatspolizeistellen zur Überwachung der Arbeitsämter durch Polizeibeamte oder SA- bzw. SS-Leute in Zivil

 

11. Oktober
Zweites Gesetz zur Minderung der Arbeitslosigkeit. 500 Millionen RM zur Gewährung von Zuschüssen für Instandsetzungs-, Ergänzungs- und Umbauarbeiten an Gebäuden werden zur Verfügung gestellt.

 

Gründung eines Kreisarbeitsausschusses unter Leitung von Oberbürgermeisters Friedrich Uebelhoer. Im "Interesse der Arbeitsbeschaffung" ruft der Kreisarbeitsausschuss im Februar 1934 die Hausbesitzer unter Nutzung des Reichszuschusses zum Einbau der Spülklosetts auf.

 

1934

 

Am oberen Flemminger Weg werden 28 Häuser (Stadtrandsiedlung) für Langzeitarbeitslose errichtet.

Zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wird das Hauswirtschaftliche Jahr eingeführt. Für ein geringes Entgelt helfen Mädchen im Alter von 19 bis 25 Jahren in (kinderreichen?) Haushalten. Sie erhalten praktische und politische Schulungen.

 

20. Januar
Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG)
Betriebsräte, das Mitbestimmungsrecht und die Tarifverträge werden abgeschafft. Im Unternehmen gilt das Führerprinzip. Der Betriebsführer hat die absolute Befehlsgewalt. Die Gefolgschaft ist zum unbedingten Gehorsam verpflichtet.

 

Februar
30 Wohlfahrtsempfänger führen Erdarbeiten ("Notstandsarbeiten") am Steinkreuzweg oberhalb der Tennisplätze neben der Sandgrube aus. 4 500 Kubikmeter Erdmassen müssen bewegt werden. - In der Stadt bestehen viele Projekte dieser Art.

Im "Interesse der Arbeitsbeschaffung" ruft der Kreisarbeitsausschuss im Februar 1934 die Hausbesitzer unter Nutzung des Reichszuschusses zum Einbau von Spülklosetts auf.

 

August
Nach einer Meldung des Oberbürgermeisters von Naumburg liegt der Wochenverdienst eines Leuna-Arbeiters in nur ganz wenigen Fällen über dem gesetzlichen Unterstützungssatz für Arbeitslose, berichtet die Staatspolizeistelle Halle im August 1934.

Die Roloff-Kommission der Stadtverwaltung leitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Reichsregierung folgende Maßnahmen zur Senkung der Erwerbslosigkeit ein: Beseitigung der Doppelverdiener, Ausschaltung der Schwarzarbeit, Ersatz weiblicher Arbeitskräfte und Einstellung von Arbeitskräften in den Betrieben mit 15 Prozent des Bestandes.

 

5. Oktober
Vortrag im Ortsgruppenheim der NSDAP, Grosse Salzstrasse 1, zum Thema: Übungsfirmen als Schulungsstätten nationalsozialistischer Wirtschaftsauffassung.

In Bereich des Arbeitsamtbezirkes Naumburg sind im Bereich des Textil-, Kolonial-, Landesproduktgross- und Eisenwarenhandels Übungsfirmen tätig.

 

 

13. Dezember
Gesetz über den Freiwilligen Arbeitsdienst

 

1935

 

26. Juni
Einführung des "Reichsarbeitsdienstes", Meldeamt 97, Große Fischstraße 23 (1937), als Ehrendienst am deutschen Volk. Alle Männer zwischen 18 und 25 Jahren müssen jetzt unter der Losung "Mit Spaten und Ehre" ihren sechsmonatigen Pflichteinsatz leisten.

 

1936

 

27. Juni 1935 und 26. September
Verordnung des Führers zum Ausbau des Freiwilligen Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend, was aber nicht durchgesetzt wird.

 

1939

Mai
Gertrud Rabestein, geboren am 5. Dezember 1903 in Naumburg, wird in das neu errichtete KZ Ravensbrück bei Fürstenberg versetzt. Wenige Tage nach ihrer Ankunft nimmt sie in Berlin-Hirschgarten ihren Diensthund in Empfang. Vorher arbeitete sie im KZ Lichtenburg. "Um die Anstellung im KZ-Lager habe sie sich lediglich beworben, um eine feste Anstellung zu erhalten", äußert sie 1948 vor Gericht.

 

1937

 

Mai
859 - offiziell gemeldete! - Arbeitslose im Arbeitsamtsbezirk Naumburg

 

1940

 

1. September
Das Arbeitsamt Naumburg wird aufgelöst.

 

Quellen siehe www.naumburg1933.de/geschichte/arbeitslosigkeit.htm


Autor:
Detlef Belau


Geschrieben: April 2007.
Aktualisiert: 5. August 2009
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